Gemäß § 5 Abs. 1 des Konsumcannabisgesetzes ist der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren verboten.
Da viele Kinder und Jugendliche zu den Besuchern des Maiabendfestes zählen, ist das Konsumieren von Cannabis auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und im Festumzug nicht gestattet. Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher, dies zu beachten und einzuhalten, um allen ein sicheres und angenehmes Erlebnis zu ermöglichen.